Hintergrund

Den KWK-tangierten Unternehmen steht ein enormer Paradigmenwechsel bevor, verbunden mit großen Chancen für Betreiber sowie Anbieter von KWK-Anlagen und Dienstleistungen. Anlagen über 100 kW elektrisch werden künftig in der Regel nicht mehr für die Grundlast mit mehr als 5000 Betriebsstunden pro Jahr ausgelegt werden, sondern für 2000 bis 3000 Stunden. Die Anlagenleistung für Neu- und Bestandsanlagen (!) wird sich im betriebswirtschaftlichen Optimum mehr als verdoppeln, der KWK-Wärmeanteil deutlich erhöhen und ein Großteil des erzeugten Stroms wird – anders als in der Vergangenheit – auch bei Eigenerzeugern in Industrie, Gewerbe usw. in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden.

Der Kohleausstieg wirft seine Schatten voraus. Bis Ende des Jahres 2022 werden nicht nur die restlichen 10 GW Kernkraftwerke stillgelegt, sondern etwa 13 GW Steinkohle und Braunkohlekraftwerke vom Netz gehen. Wenn ein Viertel der gesicherten Erzeugung Deutschlands aus dem Markt geht, hat das Folgen!

Die Bundesregierung rechnet mit dem Markt. Steigende Preise werden schon dafür sorgen, dass die Nachfrage gedeckt wird und die Versorgung sicher bleibt. Der Anteil der erneuerbaren Energien soll weiterwachsen, Leitungen sollen ausgebaut werden. Bei Wind und Sonnenschein dürfen wir weiterhin mit ausreichendem und günstigem Strom rechnen.

Für die Zeiten der dunklen Flaute stehen noch nicht ausgelastete GuD-Kraftwerke bereit. Neue Kraftwerke können allerdings nicht so schnell gebaut werden. Vielmehr werden bei Mangel an Erneuerbaren Energien so hohe Knappheitspreise entstehen, dass derzeit nicht genutzte, auch ältere und ineffiziente Stromerzeuger ans Netz gehen.

Diese Zeiten bieten große Chancen für Betreiber von KWK-Anlagen. Anlagen über 100 kWel werden künftig in diesen Zeiten mehr Geld verdienen. Die Wärmeerzeugung in Schwachlastzeiten, bei Wind und Sonnenschein wird sich hingegen kaum noch lohnen. Aus billigem Überschussstrom kann man kostengünstige Wärme erzeugen.

Es stehen also alle Zeichen darauf, dass KWK-Anlagen schon aus ökonomischen Gründen in der Regel nicht mehr für die Grundlast mit mehr als 6.000 Betriebsstunden pro Jahr ausgelegt werden, sondern für 2.000 bis 3.000 Stunden Spitzenlast.